Änderung der Musterbedingungen für die KFZ-Teilkaskoversicherung
14
Apr.
Die Musterbedingungen für die Kfz-Teilkaskoversicherung (AKB) haben sich im Hinblick auf den „Wildunfall“ mal wieder geändert. In den AKB, Stand 1.1.2015, war unter Ziffer A.2.2.4. der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeuges mit „Tieren aller Art“ versichert. In den AKB,...
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